Patientenrecht

news

Im Oktober: Patientenrecht - und kaum einer kennt es?

10.2012

Patienten verfügen seit Inkrafttreten des SGB IX mit dem § 9 über ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation.

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 4 SGB I).

Im Idealfall sollten Sie sich vor der Beantragung der Rehabilitationsmaßnahme genau darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik über langjährige Erfahrungen ausschließlich in der Neurologischen Rehabilitation besitzt. Darüber hinaus Ihren Wünschen hinsichtlich Lage der Klinik, Service und Ausstattung (Unterbringung in Einzel- bzw. Doppelzimmern) sowie der Möglichkeit der Mitnahme des (Ehe-) Partners entspricht.

Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse) mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung der Klinik/Ortes Ihrer Wunscheinrichtung - denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Achten Sie darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert ist - beispielsweise nach DIN ISO EN 9001:2008 oder den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und somit anerkannten Qualitätsstandards (fortlaufende Zertifizierungen und Qualitätsprüfungen) entsprechen.

Wenn der Rehabilitationsträger (i.d.R. Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse) Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, so muss er dies durch einen Bescheid schriftlich begründen. Überprüfen Sie bitte Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet oder nicht belegt werden darf. Sie können gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen.

Die ersten, goldenen Farben schimmern bereits in den Bäumen und überall entdeckt man gold-braune Farbtupfer - ein herrlich farbiger Oktober wünscht Ihnen.

Ihre "Bella"

Zurück zu Neuigkeiten

Nathalie Todenhöfer Stiftung

  • Postfach 86 05 13
  • D-81632 München

Telefonische Sprechzeiten

  • Montag, Dienstag + Donnerstag:
  • 10:00 - 14:00 Uhr