Patientenverfügung (PV)

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Im September: Benötige ich eine Patientenverfügung?

09.2013

Die moderne Medizin bringt viele Vorteile wie zum Beispiel die einer besseren Lebensqualität oder ermöglicht dadurch sogar erst ein Weiterleben. Doch aus medizinisch-technischen Möglichkeiten, das Leben erhalten zu können, entstehen auch kritische Fragestellungen.

Gerade bei Patienten die an einer unheilbaren oder zum Tode führenden Krankheit leiden, möchten den Spontanverlauf der Krankheit akzeptieren und durch Palliativ-medizinische Maßnahmen unterstützt in Würde sterben.

Jeder einzelne sollte genau überlegen was ihm im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig erscheint und wovor Ängste bestehen. Am Ende der persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen eine Patientenverfügung zu erstellen oder keine Vorsorge treffen zu wollen, da niemand gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Die Patientenverfügung (PV) ist eine schriftliche Willenserklärung einer zukünftig medizinisch-technischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. In solch einer Verfügung kann insbesondere festgelegt werden welche Wünsche in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen bestehen. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt. Die getroffene Entscheidung ist für den Arzt verbindlich, sofern sich in der Verfügung der Patientenwille unmissverständlich wiederfindet. Sie üben vorab somit Ihr Selbstbestimmungsrecht aus und können auf diese Weise Einfluss auf eine ärztliche Behandlung nehmen.

Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Hausarzt beraten, da die Patientenverfügung (PV) wichtige wie schwierige Fragen zur medizinischen Behandlung regelt. Eine Verfügung muss schriftlich abgefasst, datiert und mit eigenhändiger Unterschrift versehen und vom Arzt mit unterzeichnet sein. Die Patientenverfügung ist bei Ihrem Hausarzt zum Bestandteil ihrer Krankenunterlagen zu machen. Händigen Sie dem Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung aus und tragen Sie in Ihrer Brieftasche eine sogenannte "Notfallkarte" mit sich, mit dem Hinweis darauf, dass es eine Patientenverfügung gibt und informiert wo diese hinterlegt ist. Vorsorgedokumente gelten nur im Original und müssen so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall gefunden werden. Ist dies nicht über die Familie oder Freunde sicherzustellen, haben sie die Möglichkeit der Online-Registrierung über das Internet unter http://www.vorsorgeregister.de oder per Post. Die Gebühr für die Hinterlegung der Daten liegt z. Zt. bei einmalig zwischen 13 Euro und 18,50 Euro, je nachdem, ob der Antrag online, per Post oder über Notar gestellt worden ist. Eine Patientenverfügung kann auch mit einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht kombiniert werden, muss aber nicht.

Weitere Informationen zu Patientenverfügung erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz unter http://www.bmj.de oder den Sozialverbänden.

Natürlich ist es nicht einfach, sich mit Fragen zu beschäftigen, die Krankheit, Leiden oder das Sterben betreffen. Gleich welchen Alters - wir alle - können krankheits- oder unfallbedingt in eine Lebenssituation geraten, in der wir selber keine Entscheidung mehr treffen können - daher sollte jeder von uns sich vorab mit dem Thema "Patientenverfügung" auseinandersetzen.

Nicht warten bis die beste Zeit kommt, sondern die jetzige zur besten machen. (Monika Minder)em>

Ihre "Bella"

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