Reisen mit MS

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Im Juli: Reisen mit MS

07.2017

Verreisen, das geht auch, wenn man an MS erkrankt ist!

Allerdings ein wenig anders - dazu gehören eine gute Vorbereitung, unter anderem in der passenden Auswahl, von Land und Klima.

Reiseziel:
Neben der richtigen Auswahl von Reiseziel und Unterkunft, empfiehlt sich (ggfs. beim Reisebüro oder im Internet) ausführliche Informationen über die Bedingungen vor Ort einzuholen: Barrierefreiheit im Land, Hotellerie und der möglichen ärztlichen Betreuung vor Ort.

Klima:
Ein sehr wichtiges Thema für alle MS-Erkrankte, spielen das Klima und die Temperaturen. Extreme Temperaturschwankungen, wie ein strapaziöses Klima am Urlaubsort, belasten MS-Erkrankte um ein Vielfaches mehr als andere Menschen. Welches (vorübergehend) dazu führen kann, dass sich sämtliche MS-Symptome verstärken (Uhthoff-Phänomen). Angenehme Bedingungen für gemäßigte Freizeitaktivitäten, findet man in den gemäßigten Klimazonen in Europa.

Reisevorbereitung:
Besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, welche Medikamente, Impfungen und Bescheinigungen für Ihre Reise notwendig sind. Wichtig - eine vom Arzt unterzeichnete Bescheinigung für starke MS-Schmerzmittel (zum Beispiel das Sativex Mundspray). Das benötigte Formular kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte heruntergeladen werden: Reise_scheng_PDF

Sondergepäck:
Benötigte Gehilfen (zum Beispiel Rollator, Rollstuhl oder Elektromobile/E-Scooter) müssen rechtzeitig beim Kundenservice der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Bei Rollstühlen sind die genauen Angaben des Gewichts und der Ausmaße mitzuteilen und bei batteriebetriebenen Rollstühlen ist anzugeben ob eine Nass- oder Trockenbatterie als Energiequelle dient.

Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung:
Einige Versicherer schließen Leistungen im Falle einer chronischen Erkrankung aus. Versichert sind in der Regel nur Krankheiten, die unerwartet und unvorhergesehen am Urlaubsort auftreten. Der Krankheitsfall gilt in der Regel als unvorhersehbar, wenn die Krankheit in den letzten 12 Monaten nicht behandelt werden musste. Klären Sie zuvor mit Ihrer Auslandskrankenversicherung, ob im Falle eines Schubes die Behandlungskosten vor Ort übernommen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornogebühren, so Sie die Reise nicht antreten können. Auch hier gilt: Der Krankheitsfall muss plötzlich und unerwartet eingetreten sein. Bei Abschluss der Versicherung lassen Sie sich bitte Ihre uneingeschränkte Reisefähigkeit von Ihrem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen.

Versicherungsschutz in der Urlaubsreise:
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. In den Ländern Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien kann die EHIC nicht eingesetzt werden. Hier gilt weiterhin der bisherige Auslandskrankenschein in Papierform.

Vergessen Sie nicht, so vorhanden, den Europäischen Notfallausweis (ENA).

Dokumente die ins Handgepäck gehören:
Reisetickets, Reisepass bzw. Personalausweis, Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Auslandskrankenschein in Papierform, Europäischer Notfallausweis (ENA), Behindertenausweis, mehrsprachige ärztliche Bescheinigung über alle benötigten MS-Medikamente inklusive Beipackzettel/Formulare.

Tipp: Sämtliche Dokumente einscannen und sich als E-Mail zusenden, so hat man, selbst wenn man ausgeraubt wird, weltweit darauf Zugriff.

„Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Höchste Zeit ist’s! Reise, reise!“ (Wilhelm Busch, 1832 – 1908, deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller)

Wir wünschen allen eine angenehme Sommerurlaubszeit! 

Ihre „Bella“

Hinweis: Informationstexte bilden nicht Ihre individuelle gesundheitliche Situation ab - besprechen Sie daher alles mit Ihrem behandelnden Arzt!

Nathalie Todenhöfer Stiftung

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