EU-Pauschalreiserichtlinie

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Im Mai: Neue EU-Pauschalreiserichtlinie

05.2018

Die zum 01.07.2018 in Kraft tretende neue EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland - soll Reisende besser informieren und absichern.

Was verbessert sich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität? Die erweiterten Informationspflichten (vorvertragliche Informationen) geben Auskunft über: die Sprache, in der Aktivitäten organisiert werden, Eignung der Reise für Menschen mit Handicap oder die ungefähre Frist zur Erlangung eines Visums.

Reiseveranstalter werden damit verpflichtet, bereits in der Ausschreibung ihren Kunden darüber zu informieren, ob die Pauschalreise sich „im Allgemeinen“ für Personen mit eingeschränkter Mobilität eignet bzw. oder (unter Berücksichtigung der individuellen Behinderung) überhaupt geeignet ist.

Empfehlung: Lassen Sie sich vom Veranstalter (geprüfte und verlässliche Informationen zur Reise) aushändigen.

Der Frühling ist die schönste Zeit. Was kann wohl schöner sein? Da grünt und blüht es weit und breit im goldenen Sonnenschein. (Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848, deutsche Schriftstellerin und Komponistin)

Herzliche Frühlingsgrüße
Ihre „Bella“

Nathalie Todenhöfer Stiftung

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