Vorsorgevollmacht

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Im November: Die Vorsorgevollmacht

11.2017

Die Vorsorge - nur eine Frage des Alters? Nein, wir alle können krankheits- oder unfallbedingt in eine Notsituation geraten, selbst keine Entscheidung mehr treffen zu können.

Jeder sollte deshalb rechtzeitig festlegen: wer im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, für Sie entscheiden und handeln soll. Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie im Falle einer Notsituation, die eigene Entscheidungskraft auf einen anderen Menschen. Deshalb sehr genau überlegen, wem man die Macht überträgt. Dies sollte bestenfalls eine Person sein, der sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass diese nur in Ihrem Sinne handeln und alle oder bestimmte Aufgaben für Sie erledigen wird. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst erledigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Die Vorsorgevollmacht: regelt und verhindert - dass ein vom Betreuungsgericht bestimmter amtlicher Betreuer eingesetzt und damit das Heft des Handelns übernimmt. Verfassen Sie die Vorsorgevollmacht immer schriftlich und so ausführlich wie möglich. Sie ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig und rechtssicher.

Halten Sie sich vorzüglich an offizielle Vordrucke, die beim Bundesjustizministerium kostenlos unter Vorsorgevollmacht zum Download zur Verfügung stehen.

Aufbewahren und registrieren:
Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht im Original bestenfalls zuhause in einem Notfallordner auf, zu welchem der Bevollmächtigte Zugriff hat.

Sollten Sie die Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer selbst veranlassen wollen, gelangen Sie hier online zum: Vorsorgeregister  

Laut einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands haben rund 43 Prozent der Befragten eine Regelung zur medizinischen Versorgung für den Fall getroffen, dass sie sich selbst nicht mehr äußern können. Weitere 32 Prozent der Befragten, haben schon einmal ernsthaft über eine Verfügung nachgedacht.

Ihre „Bella“

 

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv) und Deutscher Hospiz-und Palliativverband

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