Pflegereform 2017

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Im Januar: Pflegegrad statt Pflegestufe

01.2017

Liebe Leser, für das vor uns liegende Jahr wünschen wir Freude, Gesundheit, Glück und Offenheit für alles Neue.

In diesem Jahr gibt es bereits eine wichtige Änderung: Seit 01. Januar 2017 richtet sich die Pflegeeinstufung nach dem Grad der Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen und nicht mehr nach dem vorgegebenen und exakt einzuhaltenden Minutenbedarf für Pflegeverrichtungen.

Die Einstufung in die neuen Pflegegrade erstreckt sich über sechs Module (Lebensbereiche):

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Anmerkung:
Durch die Neuregelung soll niemand schlechter gestellt werden. Betroffene mit bereits vorhandener Pflegestufe verfügen über einen sogenannten Bestandsschutz. Die Überleitung in das neue System erfolgt automatisch. Eine erneute Begutachtung ist nicht vorgesehen.

Weitere Informationen im Internet zu Pflegegrad-Einstufung und Pflege-Begutachtung, gibt es für Pflegebedürftige und Angehörige unter dem Informationsportal Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Pflegebegutachtung und Pflegestärkungsgesetz sowie unter Pflegebegutachtung Youtube

Mit der neu in Kraft getretenen Pflegereform 2017, werden jetzt auch Menschen mit Demenz und kognitiven Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Wichtig dürfte das flexible Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und emotionale Zuwendung/ Empathie sein - ob sich das neue Modell in Zukunft bewährt, bleibt abzuwarten.

Ob ein Jahr neu wird, liegt nicht am Kalender, nicht an der Uhr. Ob ein Jahr neu wird, liegt an uns. Ob wir es neu machen, ob wir neu anfangen zu denken, ob wir neu anfangen zu sprechen, ob wir neu anfangen zu leben.

(Johann Wilhelm Wilms, 1772-1847, deutsch-niederländischer Komponist und Pianist)

Mit den besten Wünschen für 2017 verbleibend!

Ihre "Bella"

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK),
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

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