Im November: Update zu E-Rezept
11.2021
Im Januar 2022 wird das E-Rezept bundesweit verpflichtend eingeführt.
Die Verordnungen für verschreibungspflichtige Medikamente können digital verarbeitet und ausgestellt werden. Wir erklären in diesem Update - was sich ändert und welche Vorteile das mit sich bringt.
Die Idee ist gut: Das digitale E-Rezept soll die „Zettelwirtschaft“ beim Arztbesuch beenden, die Medikationen sicherer machen und z.B. auch Verordnungen nach einer Videosprechstunde oder die Einlösung von E-Rezepten ermöglichen.
Bedeutet für Sie: Das E-Rezept können Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihrer Apotheke vor Ort sein.
Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
Patienten können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.
Hinweis: Einen Papierausdruck des E-Rezepts mit 2-D-Barcode und Arzneimittelangaben soll es für Patienten ohne Handy aber weiterhin geben.
Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.
Der Schlüssel zum E-Rezept ist zuvor die E-Rezept-App. Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt "Das E-Rezept". Mehr Informationen und kostenfreies downloaden der E-Rezept App unter: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
„Wenn der Herbst seine Farben verliert, kommt erst der wahre Herbst.“ (Joachim Günther)
Der Herbst zeigt uns, wie wunderschön es sein kann loszulassen . . .
Ihre „Bella“
Quelle: gematik GmbH