Im Februar: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
02.2022
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) oder "Apps auf Verordnung" etablieren sich zunehmend in der Versorgung des deutschen Gesundheitswesens.
Gemeint sind Medizinprodukte die auf digitale Technologien basieren (z.B. Gesundheits-Apps für Smartphone, Tablet oder Webanwendungen im Browser). Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) sichert damit für gesetzlich Krankenversicherte, eine bessere Versorgung auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), welche durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Typisch bei der Fatigue mit MS ist, dass sich das Gefühl der Ermüdung durch Ruhe- und Schlafphasen nicht wesentlich verbessert. Die Erschöpfung steht dabei nicht in einem direkten Zusammenhang mit einer vorangegangenen körperlichen und geistigen Anstrengung. Dieser Erschöpfungszustand zeigt sich nicht nur körperlich, sondern auch geistig und seelisch. Fatigue Betroffene fühlen sich neben der körperlichen Schwäche oft niedergeschlagen, antriebs- und energielos. Dabei werden auch die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Es fällt schwer, sich zu konzentrieren und Dinge zu behalten. In diesem Fall spricht man von körperlicher, geistiger und kognitiver Fatigue. Menschen die unter Fatigue leiden, fühlen sich dabei oft in sämtlichen Bereichen des Lebens überfordert. Der Begriff Fatigue stammt aus dem Lateinischen (Fatigatio = Ermüdung) und kommt heute im französischen und englischen Sprachgebrauch vor. Die Symptome der Fatigue treten im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen, wie z.B. Krebs, Multiple Sklerose, Rheuma, Parkinson und neuerdings bei Long Covid Patienten auf. Bis heute gibt es keine wirksame medikamentöse Behandlung für MS-Betroffene mit Fatigue.
Beispielsweise kann die DiGA "elevida" helfen, Symptome der Fatigue zu reduzieren. Sie ist eines der häufigsten Symptome bei MS – 80% aller MS-Patienten, leiden darunter. Das interaktive Online-Programm wurde dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen und kann auf Kassenrezept verordnet werden. Die Wirksamkeit wurde in einer klinischen Studie untersucht und in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht.
Die Verordnungsdauer beträgt 90 Tage und stellt eine reine webbasierte Anwendung dar. Für die Nutzung einer DiGA erhalten Versicherte einen Freischaltcode über ihre Krankenkasse. Dazu muss eine Verordnung vom Arzt vorliegen. DiGAs werden durch die Krankenkassen erstattet, sofern eine Zulassung der App im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen besteht. Nicht erstattet wird z.B. Hardware, die das BfArM als nicht unmittelbaren Bestandteil der App definiert.
Weitere Informationen finden Sie auf elevida.de und auf der Seite des BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder diga.bfarm.de
Kein Winter hält ewig an. Kein Frühling setzt einmal aus. (Albert Camus)
Bleiben Sie zuversichtlich!
Ihre „Bella“