Im Februar: InfoUpdate "E-Rezept per eGK"
02.2023
Das "E-Rezept per eGK" soll Mitte 2023 kommen: Das E-Rezept steht für digital erstellt und signiertes Rezept - hinter dem sich ein digitaler Rezeptcode verbirgt.
Der digitale Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck - in Apotheken eingelöst werden. Während fast alle Apotheken seit September 2022 „E-Rezepte“ annehmen können – sind viele Ärzte noch gar nicht in der Lage diese auszustellen. Da es an Hard- und Software fehlt.
Versicherte können die E-Rezepte aktuell nur über eine kostenfreie spezielle E-Rezept App in der Apotheke elektronisch einlösen. Zuvor müssen sie ein aufwendiges Identifizierungsverfahren durchlaufen und benötigen darüber hinaus eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN der Krankenkasse. Dies stellt bislang für viele Menschen eine Hürde dar und wird daher kaum genutzt. Demzufolge müssen Ärzte, die das E-Rezept bereits nutzen und die Verordnungsdaten elektronisch übermitteln, ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck aushändigen. Mit dem darauf aufgedruckten QR-Code kann das Personal in der Apotheke die Verordnung vom Server abrufen.
Künftig sollen Versicherte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösen können. Die Veröffentlichung der Spezifikation für die eGK-Lösung des E-Rezepts ist im September im Fachportal der gematik vorgesehen.
Weitere Informationen zum E-Rezept: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
„Der Februar kann noch frostig sein und manchen Schnee uns bringen, doch stellt sich schon die Freude ein auf frohes Vogelsingen.
Leises Läuten sagt uns auch Schneeglöckchen sind erwacht. Sie haben schon mit ihrer Kraft den Winter klein gemacht.
Auch Karnevals- und Faschingszeit helfen den Winter verjagen. Bald beginnt die Frühlingszeit, vielleicht schon in ein paar Tagen.“ (Annegret Kronenberg)
Haben Sie eine gute Zeit!
Ihre „Bella“
Quellen: gematik GmbH, Berlin und Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR, Berlin