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Im Januar: Die neue elektronische Patientenakte (ePA)

01.2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle – kann wenn alles perfekt läuft, den Versorgungsalltag für alle gesetzlich Versicherte und Leistungserbringer erleichtern. 

Die ePA soll ab dem 15. Januar 2025 zur Verfügung stehen und könnte ein persönlicher und lebenslanger Aktenordner für Ihre Gesundheitsinformationen werden: indem Arztpraxen, Apotheken und Kliniken sämtliche medizinische Dokumente digital speichern, sofern Sie dem nicht widersprochen haben.

Gut zu wissen: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer sie nicht nutzen möchte, kann dem Anlegen der ePA widersprechen oder aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt der ePA widersprechen.

Vorteile einer elektronischen Patientenakte (ePA):

  • Der Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patienten soll damit erleichtert werden, da Arztberichte in „Echtzeit“ vorliegen und nicht erst angefordert werden müssen.
  • Ärzte haben einen besseren Überblick über Ihre Anamnese. Überweist Ihr Hausarzt Sie zum Beispiel an einen Facharzt, kann dieser die Dokumente zu Ihrem Behandlungsfall einsehen und seinen eigenen Bericht direkt in die ePA hochladen.
  • Im Notfall oder bei einem möglichen Krankenhausaufenthalt liegen Ihre Gesundheitsdaten gesammtelt und sofort vor, wenn Sie dem Zugriff des Krankenhauses nicht widersprechen.

Mögliche Schwächen einer (ePA):

  • Trotz hoher Sicherheitsstandards kann es zu Datenlecks oder Cyberangriffen kommen.
  • Systemausfälle, technische Fehler oder eine langsame Internetverbindung können den Zugang zur ePA erschweren.
  • Personen ohne geeignetes Endgerät (Smartphone oder Tablet) haben keinen eigenständigen Zugriff und Einblick in ihre ePA. Einige Anwender können Schwierigkeiten haben, die ePA effektiv zu nutzen, da nicht alle Anwender ausreichend technisch versiert sind.
Wie kann die elektronische Patientenakte genutzt werden?
Die elektronische Patientenakte kann nur mit der speziellen ePA-App Ihrer Krankenkasse genutzt werden. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet ihren Versicherten eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA) an. Im ersten Schritt muss die ePA-App zuerst freigeschalten werden, bevor Sie sie nutzen können. Dafür müssen Sie ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen. Die genauen Schritte können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Um sich zu registrieren und anzumelden, brauchen Sie in der Regel Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder die GesundheitsID, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Die Zusendung der PIN müssen Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Mit der App können beispielsweise Dokumente hoch- oder runtergeladen, angezeigt und gelöscht werden. Die Zugriffe auf die ePA anhand der Protokolldaten kontrollieren oder auch die Nutzung der ePA beenden. 
 
Kann man die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen?
Ja, das ist möglich, allerdings nur eingeschränkt. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist auf die Nutzung mit digitalen Endgeräten ausgelegt. Versicherte ohne Smartphone, Tablet oder Computer können die ePA dennoch nutzen, sie müssen aber mit Einschränkungen leben und können die ePA dann nur passiv nutzen. Das bedeutet: Sie können keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. 
 
Hoffen wir darauf, dass das neue Jahr viel Gutes bringt: Neue Zuversicht, neue Träume, neue Anfänge!
 

Ihre „Bella“

Nathalie Todenhöfer Stiftung

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